UPDATE zum 16.12.2020
Für die Stadt Rheinbach gilt ab dem 16.12.2020 aufgrund § 9 Abs. I CoronaSchVO folgende Regelung: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist auf und in allen öffentlichen Sportanlagen unzulässig.
Die bisher geltende Ausnahme für den Individualsport entfällt somit.
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